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NIS2-Checkliste

Laden Sie die Object First NIS2-Checkliste herunter, um den Compliance-Prozess zu meistern und Ihre Unternehmensabläufe vor Cyber-Bedrohungen zu schützen.

Wenn Sie denken, dass NIS2 nur administrativer Aufwand ist, werfen Sie einen genaueren Blick auf Artikel 20: Führungskräfte auf C-Level haften nun persönlich für Versäumnisse in der Cybersecurity-Governance. Das bedeutet, dass die Haftung nicht nur auf Bußgelder für das Unternehmen beschränkt ist – auch die Führungskräfte selbst können Sanktionen, einschließlich Management-Ausschlüssen, erleiden.

Diese NIS2 -Compliance-Checkliste ist Ihre operative Verteidigung. Wir schneiden die Bürokratie ab und konzentrieren uns auf die technischen Kernanforderungen aus Artikel 21 – insbesondere die verpflichtende Umsetzung eines robusten Backup-Managements und Disaster-Recovery-Konzepts.

Beherrschen Sie diese Anforderungen, um sicherzustellen, dass Ihre Datensicherungsstrategie sowohl ein NIS2-Audit als auch einen Ransomware-Angriff übersteht.

Checklist guide cover titled 'Getting NIS2 Ready: Your 7-Step Checklist'

Was ist NIS2?

Die Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit 2 (NIS2) ist der Rechtsrahmen der Europäischen Union zur Stärkung der Cyberresilienz in den Mitgliedstaaten und bei den dort tätigen kritischen Einrichtungen.

Verabschiedet Ende 2022, setzte die Richtlinie den Mitgliedstaaten der EU eine Frist bis zum 17. Oktober 2024, um sie in nationales Recht umzusetzen. Während nicht jedes Land diese Frist exakt einhielt, arbeiten alle aktiv an der Umsetzung, und die Durchsetzung beginnt bereits.

NIS2 ist eine direkte Reaktion auf die zunehmende Häufigkeit und Komplexität von Cyberangriffen, insbesondere auf Lieferketten und kritische Dienstleistungen.

Ziel ist es, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau im Binnenmarkt der EU zu etablieren, indem Organisationen umfassende technische, operative und organisatorische Risikomanagementmaßnahmen umsetzen müssen..

NIS vs. NIS2: Der technische Wendepunkt

Die ursprüngliche NIS-Richtlinie (NIS1) war dezentralisiert und führte zu uneinheitlicher Umsetzung in der EU. NIS2 ist eine umfassende Überarbeitung, die Standardisierung erzwingt.

Der Hauptunterschied liegt in der erheblichen Erweiterung des Anwendungsbereichs auf neue Sektoren (z. B. Fertigung, Abfallwirtschaft, digitale Dienste) und der deutlichen Erhöhung der Verantwortlichkeit.

Während NIS1 sich allgemein auf kritische Infrastrukturen konzentrierte, definiert NIS2 klar „essenzielle“ und „wichtige“ Einrichtungen, standardisiert die 10 Mindest-Sicherheitsmaßnahmen (Artikel 21) und führt vor allem persönliche Haftung und massive Geldstrafen für das Management ein.

Wer muss NIS2 einhalten?

NIS2 verfolgt einen weitreichenden, standardisierten Ansatz und beseitigt die Unklarheiten der ursprünglichen Richtlinie. Es geht über die bisherigen „kritischen Infrastrukturen“ hinaus und erfasst jede Einrichtung, deren Ausfall die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts beeinträchtigen könnte.

Der Anwendungsbereich wird grundsätzlich in zwei Ebenen definiert, unterschieden nach Kritikalität und entsprechendem Compliance-Überwachungs- und Bußgeldpotenzial: Essenzielle Einrichtungen (EE) und Wichtige Einrichtungen (IE).

Essenzielle Einrichtungen (EE)

Diese Organisationen operieren in Sektoren, die als kritisch für Wirtschaft und Gesellschaft gelten. Ihre Compliance-Verpflichtungen sind am strengsten, einschließlich der Pflicht zur Meldung von Vorfällen innerhalb von 24 Stunden.

Sie gelten als essenzielle Einrichtung, wenn Ihr Unternehmen über 250 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. € verfügt und in eine der folgenden Kategorien fällt:

  • Digitale Infrastruktur

    z. B. Cloud-Services, Rechenzentrumsanbieter, DNS-Dienste

  • Energie

    z. B. Stromversorger, Öl- und Gasproduktion, Fernwärme

  • Finanzen

    z. B. Kreditinstitute, Börsen, zentrale Gegenparteien

  • Gesundheitswesen

    z. B. Krankenhäuser, pharmazeutische Hersteller, EU-Referenzlabore

  • Öffentliche Verwaltung

    z. B. zentrale und regionale Regierungsbehörden

  • Raumfahrt

    z. B. Anbieter von Satellitennavigation

  • Transport


    z. B. Fluggesellschaften, Bahnbetriebsleitungen, Hafenbehörden

  • Wasserversorgung

    Trink- & Abwasseraufbereitung und -verteilung

Wichtige Einrichtungen (IE)

Diese neue Klassifikation erweitert die Reichweite der Richtlinie erheblich und erfasst Tausende neue mittelständische Unternehmen. Während die Aufsicht meist reaktiv erfolgt (nach einem Vorfall), bleiben die Kernanforderungen der Datensicherheit aus Artikel 21 verbindlich.

Sie gelten als wichtige Einrichtung, wenn Ihr Unternehmen über 50 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. € verfügt und in eine der folgenden Kategorien fällt:

  • Chemie

    z. B. Chemieproduktion und -vertrieb

  • Lebensmittel

    z. B. Verarbeitung und Vertrieb

  • Fertigung

    z. B. Medizintechnik, Computerhardware, Maschinenbau

  • Postdienste

    z. B. Post- und Kurierdienste

  • Forschung

    z. B. Forschungsorganisationen

  • Abfallwirtschaft

    z. B. Entsorgung und Recycling

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Wichtige NIS2-Anforderungen

NIS2 standardisiert Sicherheitsmaßnahmen in der gesamten EU, indem zehn Mindestanforderungen verbindlich vorgeschrieben werden, die alle essenziellen und wichtigen Einrichtungen erfüllen müssen. Ihre erfolgreiche Umsetzung bildet den Kern der NIS2-Compliance.

Die 10 unverzichtbaren Anforderungen:

1. Vorfallmanagement (24-Stunden-Regel):

Verfahren zur Prävention, Erkennung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle einführen, einschließlich der obligatorischen 24-Stunden-Meldepflicht.

Risikobewertung und Sicherheitsrichtlinien: Detaillierte Risikoanalysen durchführen und umfassende.

2. Risikobewertung und Sicherheitsrichtlinien:

Detaillierte Risikoanalysen durchführen und umfassende Informationssicherheitsrichtlinien implementieren.

3. Business Continuity und Disaster Recovery:

Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsfortführung, inklusive robustem Backup-Management, Disaster-Recovery-Fähigkeiten und Krisenplanung, anwenden.

4. Lieferkettensicherheit:

Sicherheitsrisiken in der Lieferkette adressieren und Sicherheitsaspekte im Verhältnis zu direkten Lieferanten oder Dienstleistern managen.

5. Sicherheit bei Entwicklung und Beschaffung:

Sicherheitsprinzipien während der Entwicklung, Beschaffung und Wartung von Netz- und Informationssystemen durchsetzen, einschließlich Schwachstellenmanagement.

6. Tests und Audits:

Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der implementierten Cybersecurity-Maßnahmen durchführen.

7. Kryptographie und Verschlüsselung:

Kryptographische Lösungen nutzen, um Daten in Ruhe und während der Übertragung zu schützen.

8. Zugangskontrolle und Asset-Management:

Strikte Zugriffskontrollen und Verwaltung aller IT-Ressourcen implementieren.

9. Mitarbeitersicherheit und Schulung:

Cybersecurity-Schulungen durchführen, Zugriffsbeschränkungen implementieren und robuste Personal-Sicherheitsverfahren einführen.

10. Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und sichere Kommunikation:

MFA einsetzen, sichere Sprach-, Video- und Textkommunikation nutzen sowie Notfallkommunikationssysteme absichern.

So unterstützt Object First bei der NIS2-Compliance

Die neuen Regelungen der NIS2-Richtlinie sind deutlich anspruchsvoller und führen zu höheren oder völlig neuen Bußgeldern bei Nichteinhaltung. Essenzielle Einrichtungen müssen mit Geldstrafen von bis zu 10 Mio. € oder 2 % ihres weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist) rechnen, während für wichtige Einrichtungen Bußgelder von bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Umsatzes drohen.

Diese hohen Strafen unterstreichen die Dringlichkeit der Umsetzung technischer Vorgaben, wie sie in Artikel 21 festgelegt sind. Wir empfehlen allen Unternehmen, die gesamte Richtlinie sorgfältig zu prüfen, da diese umfassende Änderungen einen erheblichen architektonischen Anpassungsaufwand erfordern, um eine effiziente Compliance sicherzustellen.

Um diesen wichtigen architektonischen Schritt zu erleichtern, geben wir gezielte technische Empfehlungen, die aufzeigen, wie Object First Unternehmen dabei unterstützt, ihre NIS2-Ziele effizient zu erreichen und dauerhaft zu erfüllen.

  • Abschnitt 89 der NIS2-Richtlinie empfiehlt Organisationen, Zero-Trust-Prinzipien einzuführen, um ihre gesamte Sicherheitslage zu verbessern. Traditionelle Zero-Trust-Modelle vernachlässigen jedoch häufig die Backup-Umgebung.

    Zero Trust Data Resilience (ZTDR) ist ein umfassender Ansatz zum Datenschutz, der Zero Trust auf Ihre Wiederherstellungssysteme ausweitet. Er umfasst zentrale Elemente wie die Trennung von Backup-Software und Backup-Speicher, die Einrichtung mehrerer Resilienz-Zonen sowie die verpflichtende Nutzung unveränderbarer und verschlüsselter Speicher.

    ZTDR ist von entscheidender Bedeutung, da es ein robustes, von möglichen Sicherheitsverletzungen ausgegangenes Rahmenwerk bietet, das direkt die Resilienz und Verantwortlichkeit unterstützt, die NIS2 fordert.

Entdecken Sie die Lösung, die alle Anforderungen der NIS2-Checkliste erfüllt

Object First unterstützt alle Veeam-Kunden in der EU dabei, sicherzustellen, dass ihr Backup-Speicher die NIS2-Standards übertrifft. Aus diesem Grund haben wir Ootbi (Out-of-the-Box Immutability) entwickelt – eine NIS2-konforme Lösung.

Das ransomware-resistente Ootbi von Object First bietet sicheren, einfachen und leistungsstarken Backup-Speicher, der absolut unveränderbar ist. Mit diesem ultimativen Schutz gegen Ransomware werden Sie und Ihr Unternehmen einfach resilient.

Object First basiert auf den Best Practices von Zero Trust, wurde von Dritten auf Sicherheit getestet, lässt sich ohne spezielles Sicherheitswissen einfach implementieren und verwalten und ist leistungsstark genug, um Instant Recovery zu beschleunigen und mit Ihrem Unternehmen zu skalieren.

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Die 7-Schritte-NIS2-Checkliste zur Überprüfung Ihrer Sicherheitslage

Die 10 Mindest-Sicherheitsmaßnahmen aus Artikel 21 sind technisch anspruchsvoll und können ohne klaren Aktionsplan unklar sein. Deshalb haben wir die gesamte NIS2-Richtlinie in ein leistungsstarkes 7-Schritte-Framework überführt, das Sie von der regulatorischen Interpretation zur nachweisbaren technischen Umsetzung führt.

Laden Sie jetzt unsere NIS2-Checkliste herunter, um Ihre aktuelle Sicherheitslage sofort anhand der verbindlichen Anforderungen zu bewerten und eine revisionssichere Datensicherungsstrategie zu entwickeln, die sowohl Ihr Unternehmen als auch das Management schützt.

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FAQ

Wann sollte NIS2 umgesetzt werden?

Die formelle Frist für die EU-Mitgliedstaaten, NIS2 in nationales Recht umzusetzen, war der 17. Oktober 2024. Alle wesentlichen und wichtigen Einrichtungen sollten ihre betrieblichen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen unverzüglich an die Anforderungen der Richtlinie anpassen, unabhängig vom Umsetzungsstatus ihrer nationalen Gesetzgebung.

Wie wirkt sich die NIS2-Richtlinie auf Unternehmen in der EU aus

NIS2 erhöht grundlegend die Anforderungen an die Cyber-Resilienz, indem sie alle betroffenen Unternehmen verpflichtet, technische Kontrollen entlang der gesamten Lieferkette und für die Geschäftskontinuität umzusetzen. Besonders betroffen ist das obere Management, da die Richtlinie persönliche Haftung und hohe finanzielle Strafen bei Nichteinhaltung vorsieht.

Gibt es branchenspezifische Aspekte in einer NIS2-Compliance-Checkliste?

Die zehn Mindest-Sicherheitsmaßnahmen sind standardisiert, müssen jedoch organisationsspezifisch und proportional zum Risiko des jeweiligen Sektors angewendet werden (z. B. Patientendaten im Gesundheitswesen vs. OT-Systeme in der Fertigung). Unsere Checkliste zur NIS2-Compliance liefert den Rahmen, die konkrete Umsetzung muss jedoch an die betrieblichen Technologien und Datenverarbeitungsprozesse der jeweiligen Branche angepasst werden.

NIS2 vs. DSGVO: Wo liegen die Unterschiede und wo überschneiden sich die Meldepflichten?

Die DSGVO schützt die Privatsphäre personenbezogener Daten, während NIS2 die Sicherheit und Resilienz der Systeme selbst schützt. Ein Vorfall mit Datenverlust löst beide Vorschriften aus, wobei separate Meldungen an die zuständige NIS-Behörde und die jeweilige Datenschutzbehörde erforderlich sind.